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SUMMARY:Islamgesetz und 1848er-Werte. Muslime Staatskirche zur Verteidigung der Demokratie?
DESCRIPTION:Es diskutieren:\n•	Hannes Hofbauer\, Verleger und Autor des Buches „Verordnete Wahrheit\, bestrafte Gesinnung“\n•	Farid Hafiz\, Politikwissenschaftler\n•	Anna Maria Steiner\, katholischer Theologien und Religionslehrerin in Graz\n•	Dudu Kücükgöl\, Muslimische Jugend\n•	Richard Potz\, Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Wien  \nModeration:\n•	Murat Gürol\, Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft\n•	Wilhelm Langthaler\, Palästina-Aktivist \nMinister Kurz gab an\, mit der Novellierung des Islamgesetzes einen Beitrag zur Integration der Muslime bei gleichzeitiger Abwehr der Bedrohung durch den radikalen Islam leisten zu wollen – einem Islam\, der insgesamt für Intoleranz anfällig sei\, weil er die Säkularisierung\, die Trennung von Kirche und Staat\, nicht durchgemacht hätte. \nDemnächst könnten wohl eine Reihe von Auflösungsbescheiden an angemeldete\, unabhängige Vereine ergehen. Es sei denn der kürzlich eingereichten Verfassungsklage wird stattgeben.  \nIm Kern richtet sich das Gesetz gegen jene\, die sich nicht in die Islamische Glaubensgemeinschaft eingliedern wollen\, die nach dem Modell einer Staatskirche konzipiert wurde. In josephinischer Tradition soll sie dazu dienen\, die Loyalität der Mitglieder gegenüber dem Staat „im Interesse der öffentlichen Sicherheit\, der öffentlichen Ordnung\, Gesundheit und Moral“ (§5.1.1) sicher zu stellen. \nGerne bezieht man sich heute auf die demokratischen Werte von 1848 als eine Art Grundkonsens. Allerdings ging es der Volksbewegung von damals nicht um die Sicherheit des Staates\, sondern man forderte vielmehr gegenüber dem Staat die Freiheit der Subjekte auf Äußerung der Meinung\, Ausübung des Glaubens und Zusammenschluss.  \nHandelt es sich bei der amtlich verordneten Religion laut Islamgesetz nicht eher um die österreichische Variante der antiislamischen Kampagne nach 9/11\, die die Einschränkung der elementaren Bürgerrechte zum Ziel hat? \n
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