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SUMMARY:ist eine straffreie gesellschaft möglich?
DESCRIPTION:Aus dem Österreichisches Strafvollzugsgesetz §20 \n(1) Der Vollzug der Freiheitsstrafen soll den Verurteilten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen und sie abhalten\, schädlichen Neigungen nachzugehen. Der Vollzug soll außerdem den Unwert des der Verurteilung zugrunde liegenden Verhaltens aufzeigen.\n(2) Zur Erreichung dieser Zwecke (…) sind die Strafgefangenen (…) von der Außenwelt abzuschließen\, sonstigen Beschränkungen ihrer Lebensführung zu unterwerfen und erzieherisch zu beeinflussen. \nZwei Annahmen werden getroffen: Erstens\, dass Strafe dazu dient\, Verhalten zu verbessern und eine Anpassung an das Gemeinschaftsleben zu erreichen. Und zweitens\, dass die dafür geeignete Methode darin besteht\, Menschen von der Außenwelt abzuschließen. \nIn dem Workshop wollen wir offen diskutieren: \n(1) In wie weit ist Strafe überhaupt eine geeignete Methode des Umgangs unter Menschen – in weiten Bereichen der Pädagogik etwa ist man ja seit langem von diesem Konzept abgekommen.\n(2) Ist die Freiheitsstrafe\, also das Gefängnis\, geeignet Menschen auf ein gutes Leben in einer Gemeinschaft vorzubereiten?\n(3) Alternativen zu Strafe im Allgemeinen und Freiheitsstrafe im Besonderen\nDer Workshop findet im Vorfeld zur Podiumsdiskussion „Raus aus dem Gefängnis. Was Strafe bewirkt“ statt. Anmeldung und Information hier. \nIn der Reihe Plattform Strafrechtsethik sowie in Kooperation mit Blickpunkte\, Union für die Rechte von Gefangenen sowie ÖH AK Bild. \n
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